Müllers Büro GmbH | 09648 Mittweida
 
 
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Müllers Büro GmbH (nachfolgend „Firma“)

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§ 1 Geltung

Die Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma. Abweichungen insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden und Nebenabreden, gelten nur, wenn die Firma sie schriftlich anerkannt hat.

§ 2 Angebot, Preisangabe, Liefer- und Leistungsvertrag, Vergütungsverpflichtung

Die Angebote der Firma sind stets freibleibend. Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Realisierung der Bestellung der Firma zustande. Liefermöglichkeit, Preisangleichung und Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten, es sei denn, dass das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurde, Bei teilweiser oder vollständiger Stornierung des Auftrages durch den Kunden hat dieser eine Stornogebühr als Schadensausgleich in Höhe von 15% des Nettovertragswertes zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Planungsleistungen der Firma sind vergütungspflichtig mit wenigstens 1% der Nettoauftragssumme gemäß erstellten Angebot. Im Falle der Vertragsdurchführung erfolgt eine Anrechnung auf den Vertragspreis. Bei übersteigenden Aufwand ist die Firma berechtigt, gegen Nachweis ihre tatsächlich Leistung mit einem Preis von 45,00 € pro Stunde abzurechnen.

§ 3 Widerruf bei Ratenverkäufen

Dem Kunden, der nicht Kaufmann ist, steht bei Ratenkäufen das Recht auf Widerruf seiner Bestellung binnen einer Frist von einer Woche zu. Der Widerruf ist mit eingeschriebenem Brief an die Firma zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§ 4 Warenbeschaffenheit

Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben und technische Daten gelten nur als annähernd. Muster sind unverbindliche Typenmuster, es sei denn, dass die Firma etwas anderes zugesichert hat. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten, Für die Eignung zu dem vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck übernimmt die Firma keine Gewähr. Vorschläge und Empfehlungen der Firma für den Einsatz erfolgen nach bestem Wissen. Eine Haftung wird jedoch hierfür nicht übernommen.

§ 5 Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie Fälle von höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im Betrieb der Firma oder des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten und dergleichen, berechtigen die Firma vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder aber zur späteren Weiterlieferung. Schadensersatzansprüche wegen der Folgen dieser Ereignisse sind auch dann ausgeschlossen, wenn die Firma sich bei deren Eintritt in Verzug befunden hat. Teile, die kurzfristig vergriffen sind, werden automatisch ab Rückstand vorgemerkt und nach Verfügbarkeit nachgeliefert, ansonsten erfolgt auf der Rechnung eine Stornierung oder der Vermerk, dass dieser Artikel nach einer gewissen Zeit neu anzufordern ist.

§ 6 Versand

Versendung und Versandart wählt die Firma aus. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackung, Verpackungskosten und Versandkosten werden gesondert berechnet. Bei Selbstabholung können Verpackungskosten teilweise berechnet werden.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Werden der Firma nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die Firma berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und bei fehlender Absicherung vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzansprüche geltend zu machen. Bei Geschäften mit Kunden im Export wird nur gegen unwiderrufliche Akkreditive geliefert, bei Geschäften im Inland netto Kasse bzw. per Nachnahme bei Rechnungsempfang. Zahlungsziele und Skontoabzüge bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Vereinbarte Skontoabzüge entfallen, solange ältere, fällige Rechnungen noch unbezahlt sind, Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene Verbindlichkeiten sofort fällig. Bei Verzug ist die Firma berechtigt, Lieferungen einzustellen oder von Vorkasse abhängig zu machen sowie bereits eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen; gleiches gilt auch, wenn Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen. Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugsschaden wenigstens 10% p.a. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Pro Mahnung wird durch die Firma eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € berechnet.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Zuruckbehaltung wegen behaupteter Gegenansprüche nicht berechtigt, es sei denn, sie wurden durch die Firma ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle von der Firma gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum. Solange die Waren im Eigentum der Firma stehen, ist sie von Pfändungen unverzüglich zu benachrichtigen, um ihre Rechte geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde die ihm aus der Veräußerung erwachsenden Anspruche gegenüber seinem Abnehmer mit allen Rechten ab. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung im Verzug, so kann die Firma die gelieferte Ware wieder herausverlangen, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag oder einer Nachfristsetzung bedarf. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden geht das Eigentum an der neuen Sache auf die Firma über.

§ 10 Gewährleistung

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Inbesitznahme auf Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb vom 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich der Firma zu melden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware kann die Firma nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen bzw. beseitigen lassen oder die Ware unter Gutschrift des Rechnungsbetrages zurücknehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz leisten oder dem Kunden den Minderwert der Ware gutschreiben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Firma haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden bei Kunden oder Dritten. Für materialbedingte Abweichungen in der Abmessung oder Leistung, die weder von der Firma noch von deren Lieferanten beeinflusst werden können, wird keine Gewähr übernommen. Wenn geltend gemachte Mängel darauf beruhen können, trägt der Kunde die Beweislast, dass dies ausgeschlossen sei. Rücksendungen wegen behaupteter Mängel sind sorgfältig und frei an die Firma zu richten

§ 11 Verkaufsunterlagen

Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Muster und ähnliches, die sich im Besitz des Kunden befinden, bleiben Eigentum der Firma und sind auf Anforderung zurückzusenden; die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder Vervielfältigungen vorzunehmen.

§ 12 Datenschutz

Die Firma ist berechtigt, die anlässlich der Geschäftsbeziehungen oder hiermit im Zusammenhang stehenden erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 13 Software

Soweit Programme (Software) in einer Lieferung enthalten sind, wird für diese dem Kunden ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d h. er darf diese außer zu Datensicherungszwecken weder kopieren noch anderen zur Nutzung Überlassen. Bei Verstoß haftet der Kunde in voller Höhe für alle daraus entstehenden Schaden.

§ 14 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Mittweida. Die Beziehungen zwischen Firma und Kunde sind ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen.